Haftpflichtversicherung für Bodenabfertigungsdienste auf Flughäfen
Alle Dienstleister auf Flughäfen (Bodenabfertigungsdienste) benötigen eine Haftpflichtversicherung.
Ob Sie Flugzeuge reinigen, schleppen, einweisen, tanken, be-/entladen, begutachten, Passagiere/Gepäck/Post befördern, Catering betreiben, Fahrgasttreppen an- oder abstellen oder sonstige Operationen am oder auf dem Flughafen oder Flugplatz durchführen:
Hierbei können Sach-, Vermögens- oder Personenschäden geschehen, die Ihr Unternehmen empfindlich belasten können.
Der Versicherungsschutz umfasst die Prüfung aller Haftpflichtfragen, die Abwehr unberechtigter Ansprüche und die Erfüllung von berechtigten Schadenersatzverpflichtungen.
Wussten Sie?
Auch wenn in Ihren AGB oder internationalen Verträgen Begrenzungen der Haftung vereinbart sind, schützt Sie das nicht vor Kosten für evtl. Rechtsstreitigkeiten.