Veranstalter-Haftpflichtversicherung
Sach- und Personenschäden von Dritten, die gegenüber dem Veranstalter geltend gemacht werden, können hiermit abgedeckt werden.
Dies gilt für Veranstaltungen, die über einen normalen Vereinsbetrieb hinausgehen und behördlich genehmigt werden müssen. Hierzu gehören Flugveranstaltungen, Messen, Rundflüge, Wettbewerbsveranstaltungen etc.
Versicherungsschutz genießen folgende persönlich haftende Personen: Vorstände und Mitglieder, die vom Vorstand zur Durchführung der Veranstaltung beauftragt wurden.
Schäden von Luftfahrzeugen an Luftfahrzeugen sind nicht Inhalt des Versicherungsschutzes. Diese werden durch die eigene Haftpflicht- und ggf. Kaskoversicherung reguliert.